Die Behandlungskosten werden von vielen Privat- bzw. Zusatzversicherungen ganz oder teilweise erstattet. Seit 2012 übernehmen auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen die Kosten in Höhe von 80-90% für max. 6 Behandlungen pro Jahr.
Bitte fragen Sie bei Bedarf in jedem Fall bei Ihrer Krankenkasse nach, ob eine Kostenübernahme möglich ist.